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Agrochemische Adjuvantien und Pestizidformulierungen: Risikobewertung gemäß REACH und CLP richtig durchführen
Gesetzgebung 4. 8. 2026 Redakce GCG Chemicals

Agrochemische Adjuvantien und Pestizidformulierungen: Risikobewertung gemäß REACH und CLP richtig durchführen

Die strengen gesetzlichen Anforderungen von REACH und CLP beeinflussen maßgeblich die Entwicklung und Anwendung von Adjuvantien in der Agrochemie. Wie interpretiert man Sicherheitsdokumentationen korrekt und minimiert Risiken bei der Formulierung von Pestiziden?

Agrochemische Adjuvantien und Pestizidformulierungen: Risikobewertung nach REACH und CLP richtig durchführen

Foto: Arjun MJ / Unsplash

Die Entwicklung wirksamer Pestizidformulierungen ist nicht nur eine Frage der richtigen Kombination von Wirkstoffen und Adjuvantien, sondern auch der konsequenten Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. REACH und die CLP/GHS-Verordnung legen strenge Regeln für die Klassifizierung, Kennzeichnung und sichere Handhabung chemischer Stoffe fest, was insbesondere für agrochemische Produkte gilt. Eine falsche Interpretation von Sicherheitsdatenblättern oder die Unterschätzung von Risikoszenarien kann nicht nur zu Sanktionen, sondern auch zu Gefährdungen der Gesundheit von Mitarbeitern und der Umwelt führen. Wie orientiert man sich in dieser komplexen Gesetzgebung, und was muss jeder Formulierer wissen, bevor er mit dem Mischen der Rohstoffe beginnt?

Einführung in agrochemische Adjuvantien und ihre Rolle in Pestizidformulierungen

Agrochemische Adjuvantien sind spezielle Substanzen oder Gemische, die Pestizidformulierungen zugesetzt werden, um deren Wirksamkeit, Stabilität oder Anwendungseigenschaften zu verbessern. Typischerweise handelt es sich dabei um Tenside, Öle, Lösungsmittel, Penetrationsmittel oder pH-regulierende Substanzen, die eine bessere Benetzbarkeit, Haftung oder Verteilung des Wirkstoffs auf der Zielfläche gewährleisten. Ihr Einsatz ist besonders bei systemischen Pestiziden entscheidend, bei denen eine optimale Aufnahme des Wirkstoffs durch die Pflanze oder den Schädling sichergestellt werden muss. Adjuvantien stellen jedoch nicht nur einen technologischen Vorteil dar – ihre Einbindung in die Formulierung bringt auch gesetzliche Verpflichtungen mit sich, insbesondere im Rahmen der REACH- und CLP-Verordnungen.

In der Praxis werden Adjuvantien häufig als eigenständige Produkte eingesetzt, die gemeinsam mit dem Pestizid ausgebracht werden, oder sie sind bereits Bestandteil der fertigen Formulierung. In beiden Fällen muss ihr Einsatz im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung stehen, was die korrekte Klassifizierung, Kennzeichnung und Sicherheitsdokumentation umfasst. Für Hersteller und Händler ist es entscheidend, zu verstehen, wie Adjuvantien mit den Wirkstoffen interagieren und welche Risikoszenarien bei deren Kombination auftreten können. Dies gilt insbesondere für Gemische, bei denen synergistische oder antagonistische Effekte auftreten können, die nicht nur die Wirksamkeit, sondern auch die Sicherheit des Endprodukts beeinflussen.

REACH und die mit der Registrierung von Adjuvantien verbundenen Pflichten

Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) gilt für alle chemischen Stoffe, die in der EU hergestellt oder in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr eingeführt werden, was auch die meisten agrochemischen Adjuvantien umfasst. Für Hersteller und Händler bedeutet dies die Pflicht, diese Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren, sofern sie nicht bereits von einem vorherigen Teilnehmer der Lieferkette registriert wurden. Die Registrierung erfordert die Vorlage eines umfassenden Datensatzes, einschließlich physikalisch-chemischer Eigenschaften sowie toxikologischer und ökotoxikologischer Studien, die die sichere Verwendung des Stoffs in den vorgesehenen Anwendungen nachweisen.

Besondere Aufmerksamkeit muss Adjuvantien gewidmet werden, die Bestandteil von Gemischen wie beispielsweise Pestizidformulierungen sind. In diesen Fällen muss jede einzelne Komponente des Gemisches im Hinblick auf REACH bewertet werden, und zwar auch dann, wenn das Gemisch als Ganzes separat registriert ist. Wichtig ist auch, die Aktualisierungen der Registrierungsdossiers zu verfolgen, da sich die Anforderungen an die Daten je nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Änderungen in der Gesetzgebung ändern können. Für Adjuvantien, die in kleineren Mengen verwendet werden, kann es vorteilhaft sein, die Möglichkeit einer gemeinsamen Registrierung zu nutzen oder sich auf verfügbare Daten anderer Registranten zu berufen, was die Kosten und den Verwaltungsaufwand reduziert.

REACH und die mit der Registrierung von Adjuvantien verbundenen Pflichten

Foto: Dibakar Roy / Unsplash

Klassifizierung und Kennzeichnung von Adjuvantien gemäß CLP/GHS

Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) setzt das GHS-System (Globally Harmonised System) für die Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen in der EU um. Für agrochemische Adjuvantien bedeutet dies die Pflicht, ihre gefährlichen Eigenschaften wie Toxizität, Ätzwirkung, Entzündbarkeit oder Ökotoxizität korrekt zu identifizieren und einzustufen. Die Einstufung muss auf der Grundlage verfügbarer Daten erfolgen, entweder aus der REACH-Registrierung oder aus anderen relevanten Quellen wie wissenschaftlichen Studien oder Angaben der Lieferanten. Die resultierende Einstufung bestimmt dann, welche Gefahrenpiktogramme, Signalwörter und standardmäßigen Gefahrenhinweise (H-Sätze) sowie Sicherheitshinweise (P-Sätze) auf dem Produktetikett angegeben werden müssen.

Bei Adjuvantien, die Bestandteil von Pestizidformulierungen sind, muss bewertet werden, ob ihre Anwesenheit die Einstufung des gesamten Gemischs beeinflusst. Beispielsweise kann bereits eine geringe Menge eines hochgiftigen Adjuvans dazu führen, dass die gesamte Formulierung als giftig oder umweltgefährdend eingestuft wird. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Verpackung, Lagerung und den Transport des Produkts sowie auf die Schulung der Mitarbeiter und die Information der Endanwender. Hersteller müssen außerdem sicherstellen, dass die Sicherheitsdatenblätter (SDS) mit der Einstufung übereinstimmen und alle erforderlichen Informationen für den sicheren Umgang mit dem Produkt in der gesamten Lieferkette enthalten.

Sicherheitsdokumentation und Risikomanagement in der Praxis

Das Sicherheitsdatenblatt (SDS) ist ein Schlüsseldokument, das jeden agrochemischen Adjuvans oder jede Pestizidformulierung, die Adjuvantien enthält, begleiten muss. Das SDS muss gemäß den Anforderungen der REACH- und CLP-Verordnung erstellt werden und alle relevanten Informationen zu physikalisch-chemischen Eigenschaften, Gefährlichkeit, Maßnahmen für den sicheren Umgang, Erste Hilfe und Entsorgung enthalten. Für Adjuvantien ist es besonders wichtig, Informationen über ihre Wechselwirkungen mit den Wirkstoffen von Pestiziden anzugeben, da diese Wechselwirkungen sowohl die Wirksamkeit als auch die Sicherheit des Endprodukts beeinflussen können. Das SDS muss regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere wenn sich die Einstufung ändert oder neue Erkenntnisse über Risiken vorliegen.

Die Risikosteuerung im Zusammenhang mit der Verwendung von Adjuvantien umfasst nicht nur die korrekte Kennzeichnung und Dokumentation, sondern auch die Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen. Dazu können beispielsweise die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA), die Sicherstellung einer angemessenen Belüftung bei der Anwendung oder die Schulung von Mitarbeitern im sicheren Umgang mit chemischen Stoffen gehören. Für Hersteller und Händler ist es ebenfalls wichtig, die Entwicklungen in der Gesetzgebung zu verfolgen und auf neue Anforderungen zu reagieren, wie beispielsweise Einschränkungen bei der Verwendung bestimmter Substanzen oder Änderungen in den Klassifizierungskriterien. Nicht zuletzt muss sichergestellt werden, dass alle Informationen über Risiken den Endnutzern transparent vermittelt werden, einschließlich Landwirten und Anwendungsfirmen, die mit diesen Produkten arbeiten.

Sicherheitsdokumentation und Risikomanagement in der Praxis

Foto: Dibakar Roy / Unsplash

Bewertung von Expositionsszenarien bei Adjuvantien in der landwirtschaftlichen Praxis

Expositionszenarien stellen ein zentrales Instrument für das Risikomanagement im Zusammenhang mit der Verwendung agrochemischer Adjuvantien dar. Gemäß den REACH-Anforderungen muss jedes registrierte Adjuvans eine detaillierte Beschreibung der Bedingungen enthalten, unter denen seine Verwendung für Mensch und Umwelt sicher ist. In der landwirtschaftlichen Praxis konzentrieren wir uns vor allem auf Szenarien der Spritzapplikation, den Umgang mit Konzentraten und die Restexposition nach der Behandlung von Kulturen. Typische Szenarien umfassen beispielsweise das manuelle Mischen von Präparaten, die Applikation mittels Traktorspritzgeräten oder die Luftbehandlung großer Flächen.

Für eine korrekte Expositionsbewertung müssen Faktoren wie Häufigkeit und Dauer der Anwendung, verwendete Schutzausrüstung, meteorologische Bedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Wind) und die Eigenschaften der behandelten Kulturen berücksichtigt werden. Beispielsweise können Adjuvantien auf Basis von Silikontensiden einen anderen Ansatz erfordern als ölige Additive aufgrund des unterschiedlichen Verhaltens auf der Blattoberfläche. Wichtig ist auch die Bewertung der Exposition für verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern – von denen, die Mischungen vorbereiten, bis hin zu denen, die nach der Applikation behandelte Flächen betreten. Die Ergebnisse dieser Bewertungen müssen klar im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden und dienen als Grundlage für die Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen.

Spezifische Herausforderungen bei der Klassifizierung von Gemischen mit Adjuvantien

Die Klassifizierung von Pestizidformulierungen, die mit Adjuvantien angereichert sind, stellt eine spezifische Herausforderung dar, da nicht nur die Eigenschaften der einzelnen Komponenten, sondern auch deren Wechselwirkungen berücksichtigt werden müssen. Gemäß der CLP-Verordnung werden Gemische entweder auf Basis verfügbarer Testdaten oder mittels Berechnungsmethoden klassifiziert. Bei Adjuvantien ist häufig eine Kombination beider Ansätze erforderlich, da ihre Anwesenheit die Toxizität und Ökotoxizität der endgültigen Formulierung erheblich beeinflussen kann.

Ein typisches Beispiel sind Adjuvantien, die die Penetration von Wirkstoffen in pflanzliches Gewebe erhöhen – diese Substanzen können gleichzeitig die dermale Absorption beim Menschen verstärken. Bei der Klassifizierung muss bewertet werden, ob das Adjuvans das Risiko akuter Toxizität, Reizwirkung oder Sensibilisierung erhöht. Besondere Aufmerksamkeit erfordern auch chronische Effekte, wie beispielsweise das Potenzial zur Störung des endokrinen Systems. Für eine korrekte Klassifizierung ist es unerlässlich, über relevante toxikologische Daten nicht nur für das Adjuvans selbst, sondern auch für dessen Kombinationen mit Wirkstoffen in typischen Anwendungskonzentrationen zu verfügen.

Praktische Aspekte der Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern für Adjuvantien

Sicherheitsdatenblätter (SDS) für agrochemische Adjuvantien müssen regelmäßig aktualisiert werden, um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen. Gemäß REACH ist der Lieferant verpflichtet, die Abnehmer innerhalb von 3 Monaten über jegliche Änderungen in der Klassifizierung, Kennzeichnung oder Sicherheitsmaßnahmen zu informieren, sobald diese festgestellt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass Hersteller und Distributoren ein System zur Überwachung neuer Daten über gefährliche Eigenschaften ihrer Produkte implementieren müssen.

Zu den wichtigsten Punkten, die regelmäßig überprüft werden müssen, gehören: Aktualisierungen der harmonisierten Einstufung von Stoffen gemäß Anhang VI der CLP-Verordnung, neue toxikologische oder ökotoxikologische Studien, Änderungen in Expositionsszenarien oder Sicherheitsmaßnahmen sowie Aktualisierungen nationaler Vorschriften für den Einsatz von Pestiziden. Bei Adjuvantien ist es besonders wichtig, Wechselwirkungen mit neuen Wirkstoffen, die auf den Markt kommen, zu überwachen. Es wird empfohlen, mindestens einmal jährlich eine umfassende Überprüfung der SDS durchzuführen, auch wenn keine formalen Änderungen in der Gesetzgebung vorgenommen wurden.

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