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Wie Sie Sicherheitsdatenblätter (SDS) in der Kosmetikproduktion lesen und nutzen: Ein Leitfaden für Formulierer und Hersteller
Gesetzgebung 17. 8. 2026 Redakce GCG Chemicals

Wie Sie Sicherheitsdatenblätter (SDS) in der Kosmetikproduktion lesen und nutzen: Ein Leitfaden für Formulierer und Hersteller

Sicherheitsdatenblätter (SDS) sind ein zentrales Dokument für jeden Kosmetikhersteller. Wie lassen sich die darin enthaltenen Angaben korrekt interpretieren und für eine sichere Formulierung, Lagerung und Handhabung chemischer Rohstoffe nutzen?

Wie Sie Sicherheitsdatenblätter (SDS) in der Kosmetikproduktion lesen und nutzen: Ein Leitfaden für Formulierer und Hersteller

Foto: Egor Myznik / Unsplash

Die Herstellung kosmetischer Produkte erfordert präzises Arbeiten mit Dutzenden chemischer Rohstoffe – von Tensiden und Emulgatoren bis hin zu Konservierungsmitteln und Duftstoffmischungen. Jede dieser Substanzen unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen, wobei das Sicherheitsdatenblatt (SDS) das grundlegende Dokument darstellt, das Informationen über Risiken, sichere Handhabung und Schutzmaßnahmen bereitstellt. Für Formulierer und Hersteller ist es entscheidend, nicht nur über ein SDS zu verfügen, sondern auch dessen Inhalt korrekt zu interpretieren und in die Praxis umzusetzen. Eine falsche Auslegung kann zu Gesundheitsgefährdungen der Mitarbeiter, Produktkontaminationen oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften wie die REACH- oder CLP-Verordnung führen.

Warum das Sicherheitsdatenblatt (SDS) ein Schlüsseldokument für die Kosmetikproduktion ist

Das Sicherheitsdatenblatt (SDS, früher als MSDS bezeichnet) ist ein grundlegendes Dokument, das umfassende Informationen über chemische Stoffe und Gemische liefert, die in der kosmetischen Produktion verwendet werden. Sein primärer Zweck besteht darin, den sicheren Umgang mit Rohstoffen entlang der gesamten Lieferkette – vom Lieferanten über den Hersteller bis zum Endverbraucher – zu gewährleisten. In der Kosmetikindustrie, in der mit einer breiten Palette von Tensiden, Emulgatoren, Konservierungsmitteln und anderen funktionellen Zusatzstoffen gearbeitet wird, ist das SDS unerlässlich für die Risikobewertung, wie z. B. Reizwirkung, Toxizität oder Entzündbarkeit. Ohne dieses Dokument ist es nicht möglich, den Produktionsprozess korrekt zu gestalten, den Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Gemäß der REACH- und CLP-Verordnung muss jeder chemische Stoff oder jedes Gemisch, das auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird, über ein gültiges SDS verfügen, sofern es die Kriterien für die Einstufung als gefährlich erfüllt. Dies betrifft auch viele Rohstoffe, die in der Kosmetik verwendet werden, wie z. B. bestimmte Konservierungsmittel (z. B. formaldehydabspaltende Stoffe) oder Lösungsmittel. Darüber hinaus dient das SDS als Grundlage für die Erstellung des technischen Datenblatts eines Produkts und für die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden. Ein korrektes Verständnis spart somit Zeit, Kosten und minimiert vor allem das Risiko von Unfällen oder rechtlichen Komplikationen.

Struktur des SDS gemäß CLP/GHS-Verordnung: Orientierung in den 16 Abschnitten

Das Sicherheitsdatenblatt ist gemäß der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) und dem global harmonisierten System GHS standardisiert, was eine einheitliche Struktur bei allen Lieferanten gewährleistet. Es besteht aus 16 Pflichtabschnitten, von denen jeder eine spezifische Rolle erfüllt. Die ersten drei Abschnitte enthalten Identifikationsdaten zum Stoff/Gemisch, zum Lieferanten und zur Einstufung der Gefährlichkeit gemäß CLP. Hier ist es entscheidend zu überprüfen, ob dem Rohstoff die richtigen Gefahrenpiktogramme, Signalwörter („Gefahr“ oder „Achtung“) sowie standardisierte Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) zugeordnet sind.

Die weiteren Abschnitte behandeln die Zusammensetzung (Abschnitt 3), Maßnahmen zur Ersten Hilfe (Abschnitt 4), Maßnahmen im Brandfall (Abschnitt 5) und bei unbeabsichtigter Freisetzung (Abschnitt 6). Für Kosmetikformulierer sind besonders die Abschnitte 7 (Handhabung und Lagerung), 8 (Expositionsgrenzwerte und Schutzausrüstung) und 9 (physikalisch-chemische Eigenschaften) wichtig. Informationen wie pH-Wert, Löslichkeit oder Flammpunkt helfen beispielsweise, den Herstellungsprozess zu optimieren und geeignete Verpackungen auszuwählen. Die Abschnitte 11 bis 16 decken dann toxikologische Informationen, ökologische Aspekte, Entsorgungshinweise und Transportvorschriften ab, die für die Erfüllung von Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen unerlässlich sind.

Struktur des SDB gemäß CLP/GHS-Verordnung: Orientierung in den 16 Abschnitten

Foto: Egor Myznik / Unsplash

Wie Sie das SDB bei der Formulierung kosmetischer Produkte nutzen: Praktische Tipps

Das Sicherheitsdatenblatt ist nicht nur eine administrative Pflicht – seine Informationen können aktiv bei der Entwicklung neuer kosmetischer Rezepturen genutzt werden. Beispielsweise weist Abschnitt 10 (Stabilität und Reaktivität) auf Inkompatibilitäten zwischen Rohstoffen hin, was dazu beiträgt, unerwünschte Reaktionen wie Ausfällungen, Farbveränderungen oder Wirkungsverlust zu vermeiden. Wenn im SDS angegeben ist, dass ein Stoff licht- oder temperaturempfindlich ist, können geeignete Verpackungsmaterialien (z. B. undurchsichtige Flaschen) oder Lagerbedingungen (Kühlung) vorgeschlagen werden.

Eine weitere praktische Anwendung ist die Bewertung von Expositionsszenarien für Mitarbeiter. Abschnitt 8 enthält empfohlene Schutzausrüstungen (Handschuhe, Brillen, Atemschutzmasken) und Expositionsgrenzwerte, die bei der Gestaltung der Produktionslinie berücksichtigt werden müssen. Beispielsweise muss die Arbeit mit pulverförmigen Rohstoffen (wie einigen Pigmenten oder Füllstoffen) in geschlossenen Systemen oder unter Absaugung erfolgen, um das Risiko des Einatmens zu minimieren. Das SDS hilft auch bei der Auswahl alternativer Rohstoffe – wenn eine ursprüngliche Komponente als reizend eingestuft ist, kann nach einem Ersatz mit günstigerem Sicherheitsprofil gesucht werden, ohne die Funktionalität des Produkts zu beeinträchtigen.

SDS und Gesetzgebung: Wie Sie die Einhaltung der REACH-Vorschriften und der EU-Kosmetikverordnung sicherstellen

Die Herstellung von Kosmetik unterliegt einem doppelten regulatorischen Rahmen: der REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) und der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates). Das SDS spielt in beiden Bereichen eine Schlüsselrolle. Gemäß REACH müssen Hersteller und Importeure kosmetischer Rohstoffe sicherstellen, dass alle Stoffe in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Jahr registriert sind, und das SDS dient als Nachweis für die Erfüllung dieser Pflicht. Für Gemische gilt, dass das SDS die aktuelle Einstufung nach CLP widerspiegeln muss, einschließlich der korrekten Kennzeichnung auf der Verpackung.

Die EU-Kosmetikverordnung verlangt zudem, dass alle in einem Endprodukt verwendeten Rohstoffe für den Verbraucher sicher sein müssen. Das SDS liefert toxikologische Daten (Abschnitt 11), die für die Sicherheitsbewertung kosmetischer Produkte (CPSR) unerlässlich sind. So helfen beispielsweise Informationen zu Hautreizungen, Sensibilisierung oder systemischer Toxizität bei der Festlegung der maximal zulässigen Konzentration eines Stoffes im Endprodukt. Ebenso wichtig ist die Überwachung von SDS-Aktualisierungen – Lieferanten sind verpflichtet, überarbeitete Versionen bei Änderungen der Einstufung oder neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen bereitzustellen. Die regelmäßige Prüfung des SDS stellt somit sicher, dass die Produktion den neuesten gesetzlichen Anforderungen entspricht.

SDS und Gesetzgebung: Wie Sie die Konformität mit REACH und der EU-Kosmetikverordnung sicherstellen

Foto: Toon Lambrechts / Unsplash

SDS und Risikobewertung im Kosmetiklabor: Wie Sie gefährliche Kombinationen von Rohstoffen vermeiden

Sicherheitsdatenblätter (SDS) sind nicht nur formale Dokumentation – sie dienen als Grundlage für die Identifizierung von Risiken bei der Handhabung von Rohstoffen in der kosmetischen Produktion. Jede Substanz besitzt spezifische physikalisch-chemische Eigenschaften, die bei unsachgemäßer Verwendung zu unerwünschten Reaktionen führen können, wie beispielsweise der Bildung toxischer Dämpfe, entzündlicher Gemische oder korrosiver Auswirkungen auf die Ausrüstung. Im Abschnitt 9 des SDS finden Sie Angaben zur Stabilität und Reaktivität, die für die Beurteilung der Kompatibilität von Rohstoffen entscheidend sind. So kann beispielsweise die Kombination starker Oxidationsmittel mit organischen Lösungsmitteln exotherme Reaktionen auslösen, während einige Tenside mit Säuren unter Gasbildung reagieren. Überprüfen Sie daher vor jedem Mischen einer neuen Probe, ob keine gefährlichen Wechselwirkungen auftreten.

Ein praktisches Instrument zur Risikobewertung ist die sogenannte Kompatibilitätsmatrix, die auf Grundlage der Daten aus dem SDS erstellt werden kann. In die Tabelle werden alle Rohstoffe sowie ihre potenziellen Reaktionen mit anderen Bestandteilen eingetragen. Beispielsweise sollten als „hochentzündlich“ (H224–H226) gekennzeichnete Substanzen nicht in der Nähe von Wärmequellen oder offenem Feuer gelagert oder verarbeitet werden. Ebenso ist auf eine ausreichende Belüftung bei der Arbeit mit flüchtigen organischen Verbindungen zu achten, deren Konzentration in der Luft die in Abschnitt 8 des SDS angegebenen Arbeitsplatzgrenzwerte nicht überschreiten darf. Die Einhaltung dieser Maßnahmen minimiert das Unfallrisiko und gewährleistet ein sicheres Arbeitsumfeld.

Wie SDS bei der Auswahl von Rohstoffen für zertifizierte Natur- und vegane Kosmetik hilft

Hersteller von Natur- und veganer Kosmetik müssen bei der Auswahl von Rohstoffen strenge Standards einhalten, die oft über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Sicherheitsdatenblätter spielen hier eine Schlüsselrolle, da sie Informationen über den Ursprung der Substanzen, ihre biologische Abbaubarkeit und potenzielle Allergenität enthalten. So ist beispielsweise in Abschnitt 3 des SDS die chemische Zusammensetzung des Rohstoffs angegeben, was die Überprüfung ermöglicht, ob er keine tierischen Derivate (z. B. Lanolin, Kollagen) oder synthetische Konservierungsstoffe enthält, die in zertifizierter Naturkosmetik verboten sind. Ebenso wichtig ist die Beobachtung von Abschnitt 12, der ökologische Eigenschaften beschreibt, wie etwa die Toxizität für Wasserorganismen oder die Fähigkeit der Substanz, sich in der Umwelt anzureichern.

Für die Zertifizierung nach Standards wie COSMOS oder Ecocert ist es unerlässlich, dass alle Rohstoffe die Anforderungen an Nachhaltigkeit und Sicherheit erfüllen. Das SDS hilft zu überprüfen, ob der Stoff keine gentechnisch veränderten Organismen (GMO), Mikroplastik oder an Tieren getestete Substanzen enthält. Beispielsweise können einige Emulgatoren oder Konservierungsmittel zwar wirksam sein, ihr ökotoxikologisches Profil ist jedoch für ökologische Kosmetik ungeeignet. Hersteller sollten das SDS mit den Anforderungen der Zertifizierungsstellen vergleichen und bei Unklarheiten mit dem Lieferanten oder durch unabhängige Labortests Rücksprache halten.

SDS und Dokumentation für Kontrollbehörden: So bereiten Sie eine Auditspur für Inspektionen vor

Kosmetikhersteller werden häufig von Behörden wie dem Staatlichen Gesundheitsinstitut (SZÚ) oder der Tschechischen Handelsinspektion (ČOI) kontrolliert, die die Einhaltung der EU-Verordnung Nr. 1223/2009 und anderer Vorschriften überprüfen. Sicherheitsdatenblätter gehören zu den ersten Dokumenten, die Inspektoren anfordern, da sie bestätigen, dass die Rohstoffe hinsichtlich Sicherheit ordnungsgemäß bewertet wurden. Daher ist es unerlässlich, SDS nicht nur verfügbar zu haben, sondern sie auch systematisch zu archivieren und zu aktualisieren. Es wird empfohlen, ein elektronisches Register aller Rohstoffe mit Verweisen auf die entsprechenden SDS und dem Datum ihrer letzten Überarbeitung zu führen, da die Gültigkeit der Dokumente begrenzt sein kann (z. B. bei Änderungen in REACH).

Neben den SDS selbst ist es wichtig zu dokumentieren, wie die Informationen daraus in der Praxis genutzt wurden. Wenn das SDS beispielsweise angibt, dass ein Stoff hautreizend ist (H315), muss der Hersteller nachweisen, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden – etwa die Verwendung von Schutzhandschuhen bei der Handhabung oder die Reduzierung der Konzentration im Endprodukt. Inspektoren verlangen häufig auch Schulungsprotokolle für Mitarbeiter, die bestätigen, dass das Personal SDS lesen und anwenden kann. Bei Mängeln drohen Geldstrafen oder die Rücknahme von Produkten vom Markt, daher ist eine sorgfältige Dokumentation entscheidend für den erfolgreichen Verlauf einer Kontrolle.

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Jeder von der GCG Group gelieferte Rohstoff ist mit einem aktuellen Sicherheitsdatenblatt und technischer Dokumentation versehen. Unsere Experten beraten Sie gerne bei der Interpretation der Daten und der Auswahl geeigneter Alternativen für Ihre Produktion. Kontaktieren Sie uns – oder sehen Sie sich direkt unseren Katalog mit über 1 300 Produkten an.

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