GCG Group
StartseiteNewsWie Sie die Konformität kosmetischer Produkte mit REACH und CLP sicherstellen: Ein Leitfaden für Hersteller und Formulierer
Wie Sie die Konformität kosmetischer Produkte mit REACH und CLP sicherstellen: Ein Leitfaden für Hersteller und Formulierer
Gesetzgebung 24. 7. 2026 Redakce GCG Chemicals

Wie Sie die Konformität kosmetischer Produkte mit REACH und CLP sicherstellen: Ein Leitfaden für Hersteller und Formulierer

Die europäische Gesetzgebung REACH und CLP stellt strenge Anforderungen an kosmetische Produkte. Wie bewertet man Rohstoffe korrekt, erstellt Sicherheitsdokumentation und vermeidet Sanktionen? Ein praktischer Leitfaden für Hersteller und Formulierer.

Wie Sie die Konformität kosmetischer Produkte mit REACH und CLP sicherstellen: Ein Leitfaden für Hersteller und Formulierer

Foto: Patrick Hendry / Unsplash

Die Kosmetikindustrie zählt zu den am strengsten regulierten Branchen in der Europäischen Union. Neben der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 müssen Hersteller auch die Anforderungen von REACH und CLP einhalten, die sich auf chemische Stoffe und Gemische beziehen. Das bedeutet, dass jeder in der Formulierung verwendete Rohstoff registriert, klassifiziert und gemäß den geltenden Vorschriften gekennzeichnet sein muss. Nichtkonformität kann nicht nur zur Marktrücknahme des Produkts, sondern auch zu hohen Geldstrafen führen. Wie geht man bei der Bewertung von Rohstoffen vor, wie erstellt man Sicherheitsdatenblätter korrekt und wie stellt man sicher, dass Ihre Produkte alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen?

REACH und Kosmetik: Was Hersteller über die Registrierung und Bewertung von Stoffen wissen müssen

Kosmetische Produkte fallen in den Geltungsbereich der REACH-Verordnung, auch wenn die fertigen Endprodukte selbst nicht registrierungspflichtig sind. Entscheidend ist, dass alle in Kosmetika enthaltenen chemischen Stoffe in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden müssen. Dies betrifft sowohl Wirkstoffe als auch Hilfsstoffe, Konservierungsmittel, Emulgatoren oder Parfümierungen. Hersteller und Importeure von Kosmetik sind verpflichtet zu überprüfen, ob ihre Lieferanten die Registrierungspflichten erfüllt haben, andernfalls droht der Rückruf des Produkts vom Markt oder Sanktionen.

Für Formulierer ist es entscheidend, einen Überblick über die sogenannten SVHC-Stoffe (Substances of Very High Concern) zu haben, die auf der REACH-Kandidatenliste stehen. Diese Stoffe unterliegen einer Zulassungspflicht, und ihre Verwendung in Kosmetik kann eingeschränkt oder verboten sein. Beispielsweise sind einige Phthalate oder perfluorierte Verbindungen in Kosmetik bereits verboten oder stark reguliert. Es wird empfohlen, regelmäßig die Aktualisierungen der Kandidatenliste und die Liste der Beschränkungen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung zu überprüfen, um unbeabsichtigte Verstöße gegen die Vorschriften zu vermeiden.

Klassifizierung und Kennzeichnung nach CLP: So erstellen Sie das Etikett eines kosmetischen Produkts korrekt

Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) legt die Regeln für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen fest, einschließlich kosmetischer Produkte. Auch wenn Kosmetik über eine eigene spezifische Gesetzgebung verfügt (Verordnung (EU) Nr. 1223/2009), gilt die CLP-Verordnung für sie in Fällen, in denen das Produkt Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften enthält. Dies betrifft beispielsweise bestimmte Konservierungsmittel, Lösungsmittel oder Duftstoffe, die als reizend, sensibilisierend oder toxisch eingestuft sein können.

Das Etikett eines kosmetischen Produkts muss die standardmäßigen CLP-Elemente enthalten, wenn das Produkt als gefährlich eingestuft ist: Gefahrenpiktogramme, Signalwörter („Gefahr“ oder „Achtung“), standardmäßige Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze). Beispielsweise kann ein Produkt mit hohem Alkoholgehalt ein Flammensymbol und die entsprechenden H-Sätze erfordern. Hersteller müssen sicherstellen, dass das Etikett verständlich, haltbar und an einer gut sichtbaren Stelle der Verpackung angebracht ist. Wichtig ist auch, zu überprüfen, ob die Einstufung den aktuellen harmonisierten Stofflisten gemäß CLP entspricht.

Klassifizierung und Kennzeichnung nach CLP: So erstellen Sie das Etikett eines kosmetischen Produkts richtig

Foto: Ricardo Gomez Angel / Unsplash

Sicherheitsdatenblätter (SDS) für kosmetische Rohstoffe: Wann und wie Sie diese von Lieferanten anfordern

Das Sicherheitsdatenblatt (SDS) ist ein Schlüsseldokument zur Gewährleistung des sicheren Umgangs mit chemischen Stoffen und Gemischen, einschließlich kosmetischer Rohstoffe. Gemäß der REACH-Verordnung müssen Lieferanten SDS für alle Stoffe und Gemische bereitstellen, die als gefährlich eingestuft sind oder gefährliche Bestandteile in Konzentrationen oberhalb der festgelegten Grenzwerte enthalten. Kosmetikhersteller sollten von ihren Lieferanten für jeden Rohstoff ein SDS anfordern, auch in Fällen, in denen es nicht verpflichtend ist, um einen Überblick über potenzielle Risiken und Maßnahmen für die sichere Verwendung zu haben.

Das SDS muss 16 Pflichtabschnitte enthalten, einschließlich Informationen zur Identifizierung des Stoffes, Gefahrenklassifizierung, Zusammensetzung, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Anweisungen zur Brandbekämpfung, Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung, Handhabung und Lagerung, Expositionskontrolle und persönlicher Schutzausrüstung. Für Kosmetikformulierer sind insbesondere die Abschnitte 8 (Expositionskontrolle) und 11 (toxikologische Informationen) von Bedeutung, die bei der Bewertung von Risiken für Mitarbeiter und Endverbraucher helfen. Es wird empfohlen, SDS regelmäßig gemäß Änderungen in der Gesetzgebung oder neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu aktualisieren.

Praktische Schritte zur Sicherstellung der Konformität: Von der Rohstoffauswahl bis zur Dokumentation für Aufsichtsbehörden

Die Sicherstellung der Konformität kosmetischer Produkte mit REACH und CLP erfordert einen systematischen Ansatz bereits in der Entwicklungsphase der Rezeptur. Der erste Schritt ist die sorgfältige Auswahl der Rohstoffe – bevorzugt werden sollten Stoffe mit vollständiger REACH-Registrierung, ohne SVHC-Stoffe und mit klarer Klassifizierung gemäß CLP. Hersteller sollten mit geprüften Lieferanten zusammenarbeiten, die transparente Dokumentation, einschließlich SDS und Konformitätserklärungen, bereitstellen. Wichtig ist auch, die Aktualisierungen der Beschränkungslisten und der REACH-Kandidatenliste zu verfolgen, um die Verwendung verbotener oder regulierter Stoffe zu vermeiden.

Ein weiterer entscheidender Schritt ist die Führung einer vollständigen Dokumentation, die die Konformität mit der Gesetzgebung nachweist. Dazu gehören technische Datenblätter der Rohstoffe, Sicherheitsdatenblätter, Protokolle zur Sicherheitsbewertung kosmetischer Produkte (CPSR) sowie Aufzeichnungen zur Klassifizierung und Kennzeichnung gemäß CLP. Im Falle einer Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden muss der Hersteller in der Lage sein, nachzuweisen, dass alle verwendeten Substanzen die Anforderungen von REACH erfüllen und dass das Etikett des Produkts der CLP-Verordnung entspricht. Es wird außerdem empfohlen, die Mitarbeiter regelmäßig im Bereich der Chemikaliensicherheit zu schulen und ein internes System zur Überwachung von Änderungen in der Gesetzgebung aufrechtzuerhalten.

Praktische Schritte zur Sicherstellung der Konformität: Von der Rohstoffauswahl bis zur Dokumentation für Aufsichtsbehörden

Foto: American Public Power Association / Unsplash

Einfluss der REACH-Verordnung auf die Entwicklung neuer kosmetischer Rezepturen

Bei der Entwicklung neuer kosmetischer Rezepturen ist es entscheidend, die Anforderungen der REACH-Verordnung bereits in der Anfangsphase der Rohstoffauswahl zu berücksichtigen. Hersteller sollten Substanzen bevorzugen, die ordnungsgemäß in der ECHA-Datenbank registriert sind und alle Bedingungen für die Verwendung in Kosmetika erfüllen. Dazu gehört die Überprüfung, ob die Substanz nicht auf der Liste der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV REACH) oder der Beschränkungen (Anhang XVII) aufgeführt ist. Beispielsweise können einige Konservierungsstoffe, UV-Filter oder Farbstoffe eingeschränkt oder verboten sein, was die Stabilität und Sicherheit des Endprodukts beeinflussen kann. Es wird empfohlen, mit Lieferanten zusammenzuarbeiten, die transparente Informationen über den Registrierungsstatus ihrer Rohstoffe und deren Konformität mit REACH bereitstellen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Risikobewertung im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber einzelnen Substanzen während des Herstellungsprozesses sowie bei der Verwendung durch den Verbraucher. REACH verlangt, dass Hersteller und Importeure eine Sicherheitsbewertung chemischer Stoffe (Chemical Safety Assessment, CSA) für Substanzen durchführen, die in Mengen von über 10 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Obwohl kosmetische Produkte als solche nicht der Registrierung nach REACH unterliegen, gilt dies sehr wohl für die darin enthaltenen Rohstoffe. Daher ist es unerlässlich, über aktuelle Sicherheitsdatenblätter (SDS) und technische Spezifikationen zu verfügen, die bestätigen, dass die Rohstoffe für den vorgesehenen Gebrauch sicher sind und keine verbotenen Verunreinigungen enthalten.

CLP und kosmetische Verpackungen: Wie Sie die Kennzeichnungsanforderungen richtig kombinieren

Die Kennzeichnung kosmetischer Produkte gemäß der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) muss im Einklang mit den Anforderungen der EU-Verordnung über kosmetische Mittel (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) stehen. Das bedeutet, dass das Etikett sowohl die Pflichtangaben gemäß CLP (z. B. Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, standardisierte Gefahren- und Sicherheitshinweise) als auch spezifische Informationen für Kosmetika enthalten muss, wie die Liste der Inhaltsstoffe (INCI), das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Lagerbedingungen. Hersteller müssen sicherstellen, dass diese Informationen nicht im Widerspruch zueinander stehen und für den Verbraucher leicht lesbar sind.

Besondere Aufmerksamkeit ist Produkten zu widmen, die gemäß CLP als gefährlich eingestuft werden können, beispielsweise einigen Shampoos mit hohem Tensidgehalt, Nagellackentfernern mit Aceton oder Präparaten mit hoher Alkoholkonzentration. In diesen Fällen müssen auf der Verpackung die entsprechenden Piktogramme (z. B. Warnsymbol für Reizwirkung oder Entzündbarkeit) sowie die standardmäßigen Gefahrenhinweise (H-Sätze) angegeben werden. Gleichzeitig sind die Anforderungen der Kosmetikgesetzgebung einzuhalten, die zusätzliche Warnhinweise, z. B. zu Allergenen oder Einschränkungen bei der Verwendung bei Kindern, vorschreiben kann. In komplexen Fällen wird die Konsultation eines Experten für Chemikalienrecht empfohlen.

Dokumentation für Aufsichtsbehörden: So bereiten Sie eine vollständige technische Akte für kosmetische Produkte vor

Jedes auf den Markt gebrachte kosmetische Produkt muss mit einer technischen Akte (Product Information File, PIF) versehen sein, die alle Informationen zur Bewertung seiner Sicherheit enthält. Diese Akte muss den Sicherheitsbericht für kosmetische Produkte (Cosmetic Product Safety Report, CPSR) umfassen, der in zwei Teile unterteilt ist: Teil A (Sicherheitsinformationen) und Teil B (Sicherheitsbewertung). Teil A enthält Angaben zur Zusammensetzung des Produkts, zu physikalisch-chemischen Eigenschaften, mikrobiologischer Qualität, Verunreinigungen und Stabilität, während Teil B die Expositionsbewertung, toxikologische Profile der Rohstoffe und die abschließende Sicherheitsbewertung umfasst.

Neben dem Sicherheitsbericht muss die technische Akte eine Beschreibung des Herstellungsprozesses, eine Konformitätserklärung mit den guten Herstellungspraktiken (GMP) sowie Nachweise über die auf der Verpackung deklarierten Wirkungen enthalten. Ein wichtiger Bestandteil sind auch die Daten zur Bewertung der Konformität der Rohstoffe mit REACH und CLP, einschließlich Sicherheitsdatenblätter (SDS) und technischen Spezifikationen der Lieferanten. Aufsichtsbehörden wie das Staatliche Gesundheitsinstitut oder die Tschechische Handelsinspektion können die Vorlage der technischen Akte zur Überprüfung verlangen. Es wird empfohlen, diese Dokumentation mindestens 10 Jahre ab dem letzten Inverkehrbringen des Produkts aufzubewahren und sie regelmäßig gemäß Änderungen der Gesetzgebung oder neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu aktualisieren.

Haben Sie Fragen zur gesetzlichen Konformität?

Die GCG Group stellt für jeden gelieferten Rohstoff vollständige Sicherheitsdatenblätter (SDS) und technische Dokumentationen gemäß REACH und CLP bereit. Unsere Experten beraten Sie bei der Auswahl von Rohstoffen, der Risikobewertung und der Optimierung von Formulierungen für volle gesetzliche Konformität. Kontaktieren Sie uns – oder sehen Sie sich direkt unseren Katalog mit über 1 300 Produkten an.

Anfragekorb

0 Produkte

Der Korb ist leer

Fügen Sie Produkte aus dem Katalog hinzu

Favoriten

0 Produkte

Noch keine Favoriten

Klicken Sie auf das Herz-Symbol bei einem Produkt, um es hier zu speichern