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Bearbeitungsflüssigkeiten und REACH: Wie Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und Risiken für Gesundheit und Umwelt minimieren
Gesetzgebung 19. 7. 2026 Redakce GCG Chemicals

Bearbeitungsflüssigkeiten und REACH: Wie Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und Risiken für Gesundheit und Umwelt minimieren

REACH und CLP beeinflussen maßgeblich den Einsatz von Bearbeitungsflüssigkeiten in der Metallbearbeitung. Wie interpretieren Sie Sicherheitsdatenblätter korrekt, bewerten Risiken und passen Prozesse an, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen?

Bearbeitungsflüssigkeiten und REACH: Wie Sie die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen und Risiken für Gesundheit und Umwelt minimieren

Foto: Ant Rozetsky / Unsplash

Bearbeitungsflüssigkeiten sind ein unverzichtbarer Bestandteil der modernen Metallbearbeitung, doch ihre Verwendung unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen. Die REACH- und CLP/GHS-Verordnungen legen Pflichten für Hersteller, Händler und Anwender von Chemikalien fest, einschließlich der Pflicht zur Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDS) und zur korrekten Einstufung gefährlicher Eigenschaften. In der Praxis bedeutet dies, dass jede Bearbeitungsflüssigkeit nicht nur technisch wirksam, sondern auch sicher für die Mitarbeiter und umweltverträglich sein muss. Wie kann man sich in diesen Anforderungen zurechtfinden, und worauf sollte man konkret bei der Auswahl und Verwendung von Flüssigkeiten achten?

REACH und Bearbeitungsflüssigkeiten: Grundlegende Pflichten von Herstellern und Anwendern

Bearbeitungsflüssigkeiten, ob Emulsionen, synthetische oder halbsynthetische Gemische, fallen unter die REACH-Verordnung als chemische Stoffe oder Gemische. Das bedeutet, dass jeder Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender (z. B. ein metallverarbeitender Betrieb) die Registrierung der in den Flüssigkeiten enthaltenen Stoffe sicherstellen muss, sofern deren jährliches Volumen eine Tonne übersteigt. REACH legt besonderen Wert auf die Identifizierung gefährlicher Eigenschaften und deren Kommunikation in der Lieferkette, was sich in Sicherheitsdatenblättern (SDS) und der Kennzeichnung nach CLP/GHS widerspiegelt.

Für Hersteller von Bearbeitungsflüssigkeiten ist es entscheidend zu überprüfen, ob alle Bestandteile des Gemisches eine gültige REACH-Registrierung besitzen. Enthält die Flüssigkeit Stoffe aus der Kandidatenliste (SVHC), muss diese Information deutlich im SDS angegeben und an die Kunden weitergegeben werden. Die Anwender der Flüssigkeiten müssen wiederum die Anweisungen im SDS befolgen, beispielsweise hinsichtlich der Expositionsszenarien, Schutzmaßnahmen oder der Entsorgungsmethode. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu rechtlichen Sanktionen sowie zur Gefährdung der Gesundheit der Mitarbeiter führen.

Sicherheitsdatenblätter (SDS): Wie Sie Informationen richtig lesen und anwenden

Das Sicherheitsdatenblatt (SDS) ist das grundlegende Dokument für die Arbeit mit Bearbeitungsflüssigkeiten. Es muss gemäß der REACH- und CLP-Verordnung erstellt werden und 16 Pflichtabschnitte enthalten, darunter die Identifizierung von Gefahren, die Zusammensetzung, Anweisungen für Erste Hilfe, Maßnahmen zur Brandbekämpfung oder Informationen zur Ökotoxizität. Für metallverarbeitende Betriebe ist es besonders wichtig, den Abschnitten 2 (Gefahrenidentifizierung), 7 (Handhabung und Lagerung) und 8 (Expositionskontrolle und persönliche Schutzausrüstung) Aufmerksamkeit zu schenken.

Ein praktisches Beispiel kann die Arbeit mit Flüssigkeiten sein, die chlorierte Paraffine enthalten, welche als gefährlich für die aquatische Umwelt eingestuft sind. Das SDS muss konkrete Anweisungen für die Handhabung enthalten, beispielsweise die Notwendigkeit geschlossener Systeme oder der Abwasserfiltration. Weiterhin ist es wichtig, die Expositionsgrenzwerte (z. B. DNEL oder PNEC) zu überwachen und deren Einhaltung durch technische Maßnahmen wie Absaugsysteme oder persönliche Schutzausrüstung sicherzustellen. Das SDS sollte regelmäßig aktualisiert und allen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden.

Sicherheitsdatenblätter (SDS): Richtiges Lesen und Anwenden der Informationen

Foto: Ümit Yıldırım / Unsplash

CLP/GHS: Richtige Kennzeichnung und Risikokommunikation

Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) harmonisiert die Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen in der EU gemäß dem GHS-System (Globally Harmonized System). Für Bearbeitungsflüssigkeiten bedeutet dies, dass die Verpackungen mit Gefahrenpiktogrammen, Signalwörtern („Gefahr“ oder „Achtung“) sowie standardisierten Gefahrenhinweisen (H-Sätze) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze) versehen sein müssen. Beispielsweise kann eine Flüssigkeit mit hohem Mineralölgehalt als entzündbar (H226) und hautreizend (H315) eingestuft werden.

Für metallverarbeitende Betriebe ist es wichtig, dass die Mitarbeiter die Bedeutung dieser Symbole und Sätze verstehen. Schulungen sollten praktische Demonstrationen umfassen, wie man korrekt mit den Flüssigkeiten umgeht, z. B. wie Hautkontakt oder das Einatmen von Aerosolen vermieden werden kann. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass alle Verpackungen ordnungsgemäß gekennzeichnet sind und dass keine Flüssigkeiten in nicht gekennzeichnete Behälter umgefüllt werden. Die CLP-Verordnung verlangt außerdem, dass die Gefahreninformationen in der Landessprache verfügbar sind, in der die Flüssigkeit verwendet wird.

Risikominimierung: Technische und organisatorische Maßnahmen in der Praxis

Um die mit Bearbeitungsflüssigkeiten verbundenen Risiken in metallverarbeitenden Betrieben zu minimieren, müssen technische und organisatorische Maßnahmen kombiniert werden. Zu den technischen Maßnahmen gehören beispielsweise die Installation geschlossener Bearbeitungssysteme, die die Aerosolbildung einschränken, oder der Einsatz von Filteranlagen für Abfallflüssigkeiten. Wichtig ist auch die regelmäßige Überwachung der Flüssigkeitsqualität, z. B. durch Messung des pH-Werts oder der Bakterienkonzentration, um deren Abbau und gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

Organisatorische Maßnahmen umfassen die Schulung der Mitarbeiter, die Einführung von Arbeitsverfahren und die regelmäßige Wartung der Anlagen. Beispielsweise müssen bei einem Flüssigkeitswechsel die Verfahren für deren sichere Ableitung und Entsorgung eingehalten werden, um eine Umweltverschmutzung zu vermeiden. Darüber hinaus ist es ratsam, ein System zur Überwachung der Exposition der Mitarbeiter einzuführen, beispielsweise durch regelmäßige medizinische Untersuchungen oder die Messung der Schadstoffkonzentration in der Luft. Diese Schritte gewährleisten nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern erhöhen auch die Sicherheit und Effizienz des Betriebs.

Risikominimierung: Technische und organisatorische Maßnahmen in der Praxis

Foto: Le Trung / Unsplash

Auswahl von Bearbeitungsflüssigkeiten gemäß REACH: Kriterien und Zertifizierungen

Bei der Auswahl von Bearbeitungsflüssigkeiten ist es entscheidend, deren chemische Zusammensetzung und die Konformität mit der REACH-Verordnung zu berücksichtigen. Dies bedeutet, Produkte zu bevorzugen, die keine Stoffe enthalten, die auf der Kandidatenliste für SVHC (Substances of Very High Concern) oder auf der Liste der zulassungspflichtigen Stoffe stehen. Hersteller und Lieferanten sollten transparente Informationen über die Zusammensetzung der Flüssigkeiten bereitstellen, einschließlich der Konzentrationen der einzelnen Komponenten, und deren Registrierung in der ECHA-Datenbank bestätigen. Wichtig ist auch zu überprüfen, ob die Flüssigkeit die Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit und geringe Toxizität für Wasserorganismen erfüllt, was besonders für wasserverdünnbare Emulsionen und synthetische Flüssigkeiten relevant ist.

Zertifizierungen wie das Ecolabel oder andere Umweltzeichen können als nützliche Orientierungshilfe für die Auswahl umweltfreundlicherer Alternativen dienen. Diese Zertifikate garantieren oft nicht nur eine geringere Umweltbelastung, sondern auch bessere Arbeitsbedingungen für das Maschinenbedienpersonal. Beim Kauf ist es ratsam, vom Lieferanten Dokumentation anzufordern, die die Konformität mit REACH bestätigt, einschließlich aktualisierter Sicherheitsdatenblätter (SDS) und Erklärungen über das Fehlen verbotener Stoffe. Dadurch wird das Risiko späterer Komplikationen bei Kontrollen oder Audits minimiert.

Verwaltung und Aktualisierung der Sicherheitsdokumentation im Betrieb

Sicherheitsdatenblätter (SDS) und andere mit Bearbeitungsflüssigkeiten verbundene Dokumentation müssen im Betrieb nicht nur verfügbar, sondern auch regelmäßig aktualisiert sein. Gemäß der REACH-Verordnung sind Lieferanten verpflichtet, die Anwender innerhalb von 30 Tagen über jegliche Änderungen in der Zusammensetzung oder Klassifizierung der Stoffe zu informieren. Das bedeutet, dass Betreiber ein System zur Überwachung von SDS-Aktualisierungen und deren Verteilung an die Mitarbeiter, insbesondere diejenigen, die direkt mit den Flüssigkeiten arbeiten, einführen müssen.

Es wird empfohlen, eine Dokumentation aller verwendeten Bearbeitungsflüssigkeiten zu führen, einschließlich des Datums ihrer Inbetriebnahme und des Datums der letzten Aktualisierung des Sicherheitsdatenblatts (SDS). Bei wasserverdünnbaren Emulsionen ist es zusätzlich erforderlich, deren Qualität und Konzentration zu überwachen, da Degradation oder Kontamination zu einer Veränderung ihrer Eigenschaften und damit auch der Risiken führen kann. Betriebsjournale sollten Aufzeichnungen über Kontrollen, Wartungsarbeiten und Flüssigkeitswechsel enthalten, um die Rückverfolgbarkeit zu erleichtern und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen bei möglichen Inspektionen nachweisen zu können.

Schulung der Mitarbeiter und Prävention von Risiken im Zusammenhang mit Bearbeitungsflüssigkeiten

Die effektive Minimierung von Risiken im Zusammenhang mit Bearbeitungsflüssigkeiten erfordert nicht nur technische Maßnahmen, sondern auch eine systematische Schulung der Mitarbeiter. Jeder Mitarbeiter sollte mit dem Inhalt der Sicherheitsdatenblätter (SDS) der relevanten Flüssigkeiten vertraut sein, einschließlich der Identifizierung gefährlicher Stoffe, der richtigen Handhabung und der Vorgehensweise bei Austritt oder Exposition. Die Schulung sollte praktische Demonstrationen der Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) umfassen, wie z. B. Handschuhe, Schutzbrillen oder Atemschutzmasken, abhängig von der Art der Flüssigkeit und der Art ihrer Anwendung.

Ein wichtiger Bestandteil der Prävention ist auch die Aufklärung über langfristige Gesundheitsrisiken, wie Dermatitis, Atemwegsprobleme oder allergische Reaktionen, die durch wiederholte Exposition entstehen können. Die Mitarbeiter sollten darin geschult werden, erste Anzeichen dieser Probleme zu erkennen und zu wissen, wie sie bei deren Auftreten vorgehen müssen. Regelmäßige Wiederholungsschulungen, mindestens einmal jährlich, stellen sicher, dass die Mitarbeiter das notwendige Wissen behalten und in der Lage sind, angemessen auf mögliche Notfallsituationen zu reagieren.

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