GCG Group
StartseiteNewsREACH und CLP in der Praxis: Richtige Klassifizierung von Additiven für Kunststoffe und Kautschuk nach neuen Anforderungen
REACH und CLP in der Praxis: Richtige Klassifizierung von Additiven für Kunststoffe und Kautschuk nach neuen Anforderungen
Rechtsvorschriften 18. 8. 2026 Redakce GCG Chemicals

REACH und CLP in der Praxis: Richtige Klassifizierung von Additiven für Kunststoffe und Kautschuk nach neuen Anforderungen

Neue Anforderungen an die Klassifizierung und Kennzeichnung von Additiven für Kunststoffe und Kautschuk unter REACH und CLP verändern die Spielregeln. Wie vermeiden Sie Fehler, die zu Sanktionen oder dem Rückruf von Produkten vom Markt führen können?

REACH und CLP in der Praxis: Richtige Klassifizierung von Additiven für Kunststoffe und Kautschuk gemäß den neuen Anforderungen

Foto: Hans Reniers / Unsplash

Die REACH-Verordnung und die CLP/GHS-Vorschriften beeinflussen grundlegend die Art und Weise, wie Hersteller und Verarbeiter von Kunststoffen und Kautschuk mit chemischen Additiven umgehen. Von aktualisierten harmonisierten Klassifizierungen bis hin zu Pflichten im Bereich der Sicherheitsdatenblätter (SDS) – jeder Fehler bei der Klassifizierung oder Kennzeichnung kann nicht nur ein rechtliches Risiko darstellen, sondern auch den Verlust der Wettbewerbsfähigkeit bedeuten. In diesem Artikel betrachten wir die wichtigsten Änderungen, die bei der Arbeit mit Additiven wie Weichmachern, Stabilisatoren, Füllstoffen oder Flammschutzmitteln zu berücksichtigen sind, und wie man bei deren Einbindung in den Produktionsprozess korrekt vorgeht.

REACH und CLP: Grundlegender Rahmen für Additive in Kunststoffen und Kautschuk

Die REACH-Verordnung und die CLP-Verordnung stellen zentrale gesetzliche Instrumente zur Gewährleistung der Sicherheit von Chemikalien in der Europäischen Union dar, einschließlich der in Kunststoffen und Kautschuk verwendeten Additive. REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) verlangt die Registrierung aller Stoffe, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden, wobei Additive keine Ausnahme bilden. Für Hersteller und Händler bedeutet dies die Pflicht, umfassende Daten über die Eigenschaften der Stoffe, ihre toxikologischen und ökotoxikologischen Profile sowie mögliche Risiken bei der Verwendung zu sammeln. Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) baut darauf auf und legt Regeln für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Gemischen und Stoffen gemäß dem GHS-System (Globally Harmonised System) fest.

In der Praxis bedeutet dies, dass jedes Additiv für Kunststoffe oder Kautschuk hinsichtlich potenzieller Gefahren wie Toxizität, Entzündbarkeit, Korrosivität oder Umweltgefahren bewertet werden muss. Die Ergebnisse dieser Bewertung fließen in die Sicherheitsdatenblätter (SDS) und Etiketten ein, die zusammen mit dem Produkt geliefert werden müssen. Für Hersteller von Kunststoff- und Kautschukprodukten ist es entscheidend, einen Überblick darüber zu haben, welche Additive sie verwenden, und sicherzustellen, dass diese alle Anforderungen der REACH- und CLP-Verordnung erfüllen. Dazu gehört auch die Beobachtung von Aktualisierungen der Verordnungen, da sich die Liste der Stoffe, die einer Zulassung oder Beschränkung unterliegen, regelmäßig erweitert.

Klassifizierung von Additiven gemäß CLP: Schritt für Schritt

Die Klassifizierung von Additiven gemäß der CLP-Verordnung beginnt mit der Identifizierung aller relevanten gefährlichen Eigenschaften des Stoffes. Bei Additiven in Kunststoffen und Kautschuk werden am häufigsten physikalisch-chemische Eigenschaften (z. B. Entzündbarkeit, Oxidationspotenzial), gesundheitliche Auswirkungen (akute Toxizität, Reizwirkung, Sensibilisierung, Karzinogenität) und ökologische Auswirkungen (Toxizität für Wasserorganismen, Bioakkumulation) bewertet. Jede dieser Eigenschaften wird nach standardisierten Prüfmethoden bewertet, deren Ergebnisse mit den in der CLP-Verordnung festgelegten Kriterien verglichen werden. Erfüllt ein Stoff die Kriterien für eine der Gefahrenkategorien, muss er entsprechend klassifiziert und gekennzeichnet werden.

Der Klassifizierungsprozess umfasst mehrere Schlüsselsschritte: die Sammlung verfügbarer Daten (z. B. aus der REACH-Registrierung, wissenschaftlichen Studien oder Sicherheitsdatenblättern der Lieferanten), die Bewertung ihrer Relevanz und Zuverlässigkeit sowie die anschließende Zuordnung entsprechender Gefahrenpiktogramme, Signalwörter („Gefahr“ oder „Achtung“) und standardisierter Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze). Bei Gemischen, wie z. B. Masterbatches oder fertigen Kunststoff- oder Kautschukcompounds, erfolgt die Klassifizierung auf Basis von Berechnungsmethoden oder der Prüfung des gesamten Gemischs. Wichtig ist, dass die Klassifizierung regelmäßig entsprechend neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Änderungen in der Gesetzgebung aktualisiert wird.

Klassifizierung von Additiven nach CLP: Schritt für Schritt

Foto: Trnava University / Unsplash

Sicherheitsdatenblätter (SDS): Richtige Erstellung der Dokumentation für Additive

Das Sicherheitsdatenblatt (SDS) ist ein grundlegendes Dokument, das Anwendern von Additiven für Kunststoffe und Kautschuk alle notwendigen Informationen über sichere Handhabung, Lagerung und Entsorgung des Stoffes bereitstellt. Gemäß der REACH-Verordnung muss das SDS 16 Pflichtabschnitte enthalten, die die Identifizierung des Stoffes, die Zusammensetzung, Gefahreninformationen, Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Anweisungen zur Brandbekämpfung, Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung, Anweisungen zur Handhabung und Lagerung, Expositionsbegrenzung und Schutzausrüstung, physikalisch-chemische Eigenschaften, Stabilität und Reaktivität, toxikologische und ökologische Informationen, Entsorgungshinweise, Transportinformationen, regulatorische Informationen und weitere Angaben abdecken.

Für Additive in Kunststoffen und Kautschuk ist es entscheidend, dass das SDS die aktuelle Einstufung gemäß CLP genau widerspiegelt und konkrete Empfehlungen für deren Verwendung in industriellen Prozessen enthält. Beispielsweise muss bei Verarbeitungstemperaturen über 150 °C auf potenzielle Risiken durch Freisetzung flüchtiger Substanzen oder Zersetzung des Additivs hingewiesen werden. Darüber hinaus ist es wichtig, die Kompatibilität mit anderen Mischungsbestandteilen und mögliche Wechselwirkungen zu spezifizieren, die zu unerwünschten Reaktionen führen könnten. Das SDS muss in der Sprache des Landes verfasst sein, in dem das Produkt auf den Markt gebracht wird, und für alle Nutzer in der Lieferkette leicht zugänglich sein. Eine regelmäßige Aktualisierung des SDS ist verpflichtend, insbesondere bei Änderungen der Einstufung oder neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Praktische Herausforderungen und Empfehlungen für Hersteller und Verarbeiter von Kunststoffen und Kautschuk

Die Umsetzung der REACH- und CLP-Anforderungen bringt für Hersteller und Verarbeiter von Kunststoffen und Kautschuk mehrere Herausforderungen mit sich. Eine davon ist die Gewährleistung von Transparenz in der Lieferkette, da jeder Beteiligte Zugang zu aktuellen Informationen über die verwendeten Additive haben muss. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Rohstofflieferanten und eine regelmäßige Kommunikation über Änderungen in der Einstufung oder in den Sicherheitsdatenblättern. Eine weitere Herausforderung ist die korrekte Risikobewertung bei der Verarbeitung von Additiven, insbesondere bei hohen Temperaturen oder mechanischer Belastung, die die Stabilität und Sicherheit des Materials beeinflussen können.

Um die Risiken zu minimieren und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen, wird die Einführung eines internen Auditsystems empfohlen, das regelmäßig die Aktualität der Dokumentation und die Richtigkeit der Klassifizierung überprüft. Darüber hinaus ist es ratsam, Mitarbeiter im sicheren Umgang mit chemischen Stoffen zu schulen und die Arbeitsverfahren regelmäßig zu aktualisieren. Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Klassifizierung oder der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern können die Dienstleistungen von Fachberatern oder Laboren in Anspruch genommen werden, die eine unabhängige Bewertung vornehmen. Durch die Befolgung dieser Schritte können Hersteller nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch die Sicherheit ihrer Prozesse und das Vertrauen der Kunden in ihre Produkte erhöhen.

Praktische Herausforderungen und Empfehlungen für Hersteller und Verarbeiter von Kunststoffen und Kautschuk

Foto: Ryan Zazueta / Unsplash

Auswirkungen der neuen REACH-Anforderungen auf die Registrierung von Additiven für Kunststoffe und Kautschuk

Die Novellierung der REACH-Verordnung bringt für Hersteller und Verarbeiter von Additiven für Kunststoffe und Kautschuk mehrere Schlüsseländerungen mit sich, die bereits in der Produktentwicklungsphase berücksichtigt werden müssen. Eine der bedeutendsten ist die Erweiterung der Pflichten für Stoffe in Konzentrationen über 0,1 Massenprozent, die registriert werden müssen, auch wenn sie Bestandteil von Gemischen oder Polymeren sind. Dies betrifft insbesondere Additive wie Weichmacher, Stabilisatoren, Flammschutzmittel oder Farbstoffe, die bisher oft als Bestandteil des Polymers betrachtet und daher von den Registrierungspflichten ausgenommen waren. Hersteller müssen nun eine detaillierte Analyse der Zusammensetzung ihrer Produkte durchführen und überprüfen, ob die einzelnen Komponenten die Bedingungen für die Registrierung gemäß den aktuellen Anforderungen der ECHA erfüllen.

Eine weitere Herausforderung ist die Verschärfung der Anforderungen an Informationen über gefährliche Eigenschaften von Stoffen, insbesondere im Hinblick auf endokrine Disruptoren oder Stoffe mit persistenten, bioakkumulativen und toxischen Eigenschaften (PBT/vPvB). Hersteller von Additiven müssen sicherstellen, dass diese Eigenschaften ordnungsgemäß mit standardisierten Prüfmethoden bewertet und die Ergebnisse in die Registrierungsdokumentation aufgenommen werden. In der Praxis bedeutet dies, dass Laboruntersuchungen und toxikologische Studien in Übereinstimmung mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden durchgeführt werden müssen, was die Zeit bis zur Markteinführung eines Produkts verlängern kann.

Klassifizierung und Kennzeichnung von Additiven nach CLP: Besonderheiten für Kunststoffe und Kautschuk

Die Klassifizierung von Additiven gemäß der CLP-Verordnung erfordert eine sorgfältige Bewertung ihrer physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften. Bei Additiven für Kunststoffe und Kautschuk ist besonders auf Stoffe zu achten, die flüchtige organische Verbindungen (VOC) freisetzen oder sich während der Polymerverarbeitung in gefährliche Nebenprodukte zersetzen können. Beispielsweise können einige Flammschutzmittel auf Basis bromierter Verbindungen bei hohen Temperaturen korrosive oder toxische Gase freisetzen, was in der Klassifizierung und anschließenden Kennzeichnung des Produkts berücksichtigt werden muss.

Für die korrekte Einstufung ist es unerlässlich, über aktuelle Sicherheitsdatenblätter der Rohstofflieferanten sowie die Ergebnisse eigener Tests zu verfügen. Bei Gemischen von Additiven muss gemäß den CLP-Vorschriften für die Einstufung von Gemischen vorgegangen werden, die Berechnungsmethoden oder experimentelle Tests umfassen. Hersteller sollten außerdem die Aktualisierungen der harmonisierten Einstufungen von Stoffen in Anhang VI der CLP-Verordnung verfolgen, da Änderungen in der Einstufung einzelner Komponenten eine Neubewertung des gesamten Produkts erforderlich machen können. Die Kennzeichnung auf den Verpackungen muss klar, lesbar und alle Pflichtangaben enthalten, einschließlich Piktogramme, Signalwörter sowie standardisierte Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze).

SDS für Additive: Wie Sie die Anforderungen von REACH und CLP in der Praxis erfüllen

Sicherheitsdatenblätter (SDS) für Additive in Kunststoffen und Kautschuk müssen so erstellt werden, dass sie umfassende Informationen über gefährliche Eigenschaften, sichere Handhabung und Maßnahmen im Havariefall bereitstellen. Eine zentrale Anforderung besteht darin, dass die SDS aktuelle Daten zur Einstufung gemäß CLP enthalten, einschließlich aller relevanten H- und P-Sätze. Bei Additiven, die Gemische sind, muss die Einstufung jeder gefährlichen Komponente mit einer Konzentration über dem in der CLP festgelegten Schwellenwert angegeben werden. Wichtig ist auch, Informationen zu physikalisch-chemischen Eigenschaften wie Flammpunkt, Viskosität oder Löslichkeit aufzunehmen, die die Sicherheit bei der Verarbeitung beeinflussen können.

In der Praxis treten häufig Mängel in Abschnitt 11 (toxikologische Informationen) und 12 (ökologische Informationen) auf, in denen detaillierte Angaben zu Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt gemacht werden müssen. Hersteller sollten mit Toxikologen und Ökotoxikologen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass diese Informationen präzise und aktuell sind. Die SDS müssen außerdem regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere wenn sich die Zusammensetzung des Produkts, seine Einstufung oder gesetzliche Anforderungen ändern. Es wird empfohlen, ein internes System für das SDS-Management einzuführen, das sicherstellt, dass alle Dokumente den geltenden Vorschriften entsprechen und für Kunden sowie Aufsichtsbehörden leicht zugänglich sind.

Haben Sie Unsicherheiten bezüglich der Klassifizierung Ihrer Rohstoffe?

Die GCG Group stellt für jeden gelieferten Rohstoff aktuelle Sicherheitsdatenblätter (SDS) und technische Dokumentationen gemäß REACH und CLP zur Verfügung. Unsere Experten beraten Sie gerne zu den spezifischen Anforderungen Ihrer Produktion und helfen Ihnen, die vollständige gesetzliche Konformität sicherzustellen. Kontaktieren Sie uns – oder sehen Sie sich direkt unseren Katalog mit über 1.300 Produkten an.

Anfragekorb

0 Produkte

Der Korb ist leer

Fügen Sie Produkte aus dem Katalog hinzu

Favoriten

0 Produkte

Noch keine Favoriten

Klicken Sie auf das Herz-Symbol bei einem Produkt, um es hier zu speichern