GCG Group
StartseiteNewsREACH und industrielle Schmierstoffe: Wie Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und Risiken in der Produktion minimieren
REACH und industrielle Schmierstoffe: Wie Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und Risiken in der Produktion minimieren
Rechtsvorschriften 14. 8. 2026 Redakce GCG Chemicals

REACH und industrielle Schmierstoffe: Wie Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und Risiken in der Produktion minimieren

Die REACH- und CLP-Verordnungen beeinflussen maßgeblich den Einsatz von industriellen Schmierstoffen und Ölen. Wie interpretieren Sie die Anforderungen korrekt, bewerten Sicherheitsdatenblätter und vermeiden Sanktionen bei Kontrollen?

REACH und industrielle Schmierstoffe: Wie Sie die gesetzliche Konformität sicherstellen und Risiken in der Produktion minimieren

Foto: Atik sulianami / Unsplash

Industrielle Schmierstoffe und Öle zählen zu den chemischen Gemischen, die strengen gesetzlichen Anforderungen unterliegen, insbesondere den Verordnungen REACH und CLP. Ihre unsachgemäße Verwendung, Lagerung oder unzureichende Dokumentation können nicht nur zu Sicherheitsrisiken, sondern auch zu rechtlichen Sanktionen führen. Für Produktionsunternehmen ist es daher entscheidend, die mit der Registrierung, Klassifizierung und Kennzeichnung dieser Stoffe verbundenen Pflichten zu verstehen. Wie geht man vor, damit Ihre Betriebsprozesse alle Anforderungen erfüllen und gleichzeitig effizient bleiben? In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf praktische Schritte zur Sicherstellung der gesetzlichen Konformität und Minimierung der mit der Verwendung von Schmierstoffen und Ölen verbundenen Risiken.

REACH und seine Auswirkungen auf industrielle Schmierstoffe: Grundlegende Pflichten von Herstellern und Händlern

Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) stellt einen zentralen gesetzlichen Rahmen für den Umgang mit chemischen Stoffen in der Europäischen Union dar, einschließlich industrieller Schmiermittel und Öle. Ihr Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten, wobei sie die Verantwortung aller Akteure in der Lieferkette betont. Für Hersteller und Händler von Schmiermitteln bedeutet dies die Pflicht zur Registrierung von Stoffen, die sie in Mengen von über einer Tonne pro Jahr herstellen oder einführen. Die Registrierung erfordert die Vorlage eines umfassenden Datensatzes zu den Eigenschaften des Stoffes, seinen möglichen Risiken und Szenarien für die sichere Verwendung.

Neben der Registrierung müssen Schmiermittel-Lieferanten sicherstellen, dass alle in ihren Produkten enthaltenen Stoffe die Anforderungen an zugelassene und beschränkte Stoffe gemäß den Anhängen der REACH-Verordnung erfüllen. Dies betrifft insbesondere besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC), die schrittweise in die Kandidatenliste aufgenommen werden. Hersteller sind verpflichtet, Aktualisierungen dieser Liste zu überwachen und bei Bedarf problematische Bestandteile durch Alternativen zu ersetzen. Händler müssen sicherstellen, dass Informationen über das Vorhandensein von SVHC-Stoffen in der Lieferkette weitergegeben werden, einschließlich der Bearbeitung von Sicherheitsdatenblättern (SDS).

Klassifizierung und Kennzeichnung nach CLP/GHS: Richtige Kommunikation von Risiken

Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) setzt das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) in der EU um und legt die Pflichten für die korrekte Einordnung industrieller Schmiermittel in die entsprechenden Gefahrenkategorien fest. Jeder Hersteller oder Importeur ist verpflichtet, seine Produkte nach physikalisch-chemischen Eigenschaften, Gesundheits- und Umweltrisiken zu bewerten und ihnen entsprechende Gefahrenpiktogramme, Signalwörter („Gefahr“ oder „Achtung“) sowie standardisierte Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) zuzuordnen.

Für industrielle Schmierstoffe sind Kategorien wie Entzündbarkeit, Toxizität für Wasserorganismen, Reizwirkung oder Hautsensibilisierung besonders relevant. Beispielsweise können Schmierstoffe mit einem hohen Anteil an Mineralölen oder synthetischen Estern eine Kennzeichnung als „Entzündbare Flüssigkeiten“ (Kategorie 2 oder 3) oder „Verursacht schwere Augenreizung“ erfordern. Die korrekte Klassifizierung ist nicht nur für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften entscheidend, sondern auch für den Schutz der Mitarbeiter und Endanwender. Eine falsche oder unvollständige Kennzeichnung kann zu Geldstrafen, Rückrufaktionen vom Markt oder sogar zur Haftung für Schäden führen, die durch unsachgemäße Handhabung verursacht wurden.

Klassifizierung und Kennzeichnung nach CLP/GHS: Richtige Kommunikation von Risiken

Foto: Waldemar Brandt / Unsplash

Sicherheitsdatenblätter (SDS): Ein Schlüsseldokument für die sichere Verwendung von Schmierstoffen

Das Sicherheitsdatenblatt (SDS) ist ein grundlegendes Dokument, das Lieferanten von Industrieschmierstoffen ihren Kunden zur Verfügung stellen müssen. Seine Struktur und sein Inhalt sind in Anhang II der REACH-Verordnung genau definiert und müssen 16 Pflichtabschnitte umfassen – von der Identifizierung des Stoffes/der Zubereitung und des Lieferanten bis hin zu Entsorgungs- und Transportanweisungen. Bei Schmierstoffen sind insbesondere Abschnitt 2 (Gefahrenidentifizierung), Abschnitt 8 (Expositionsgrenzwerte und Schutzmaßnahmen) und Abschnitt 11 (toxikologische Informationen) von Bedeutung, da sie den Anwendern klare Anweisungen für den sicheren Umgang bieten.

Das SDS muss in der Sprache des Landes verfasst sein, in dem das Produkt auf den Markt gebracht wird, und immer dann aktualisiert werden, wenn neue Informationen über Risiken oder Änderungen in der Zusammensetzung vorliegen. Wird beispielsweise ein neues Additiv mit sensibilisierenden Eigenschaften dem Schmierstoff zugesetzt, müssen diese Informationen unverzüglich in das SDS aufgenommen und an alle Kunden weitergegeben werden. Für Hersteller ist es außerdem wichtig, dass das SDS Expositionsszenarien (ES) für die identifizierten Verwendungen enthält, die die Bedingungen für die sichere Verwendung des Produkts in spezifischen Anwendungen definieren, wie z. B. die Schmierung von Lagern, Hydrauliksystemen oder Werkzeugmaschinen.

Risikominimierung in der Produktion: Praktische Schritte zur Einhaltung der Rechtsvorschriften

Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach REACH und CLP erfordert einen systematischen Ansatz und die Zusammenarbeit zwischen technischen, sicherheitstechnischen und juristischen Abteilungen. Der erste Schritt besteht in einer gründlichen Analyse der Zusammensetzung aller hergestellten oder vertriebenen Schmierstoffe, einschließlich der Identifizierung aller enthaltenen Stoffe und ihrer Konzentrationen. Für jeden Stoff muss überprüft werden, ob er gemäß REACH registriert ist und ob er nicht auf der SVHC-Liste steht. Werden nicht registrierte oder verbotene Stoffe festgestellt, müssen diese durch Alternativen mit ähnlichen technischen Eigenschaften, aber geringerem Risiko ersetzt werden.

Darüber hinaus ist es unerlässlich, interne Prozesse für die regelmäßige Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern und die Kennzeichnung von Verpackungen gemäß den aktuellen CLP-Anforderungen einzuführen. Dazu gehören Schulungen der Mitarbeiter, die mit Schmierstoffen arbeiten, über den richtigen Umgang, die Lagerung und Entsorgung. Für Produktionsbetriebe ist es ebenfalls ratsam, ein System zur Überwachung der Exposition von Mitarbeitern gegenüber Chemikalien zu implementieren und regelmäßig Risikobewertungen der Arbeitsplätze durchzuführen. Auf diese Weise lassen sich nicht nur gesetzliche Risiken minimieren, sondern auch die Sicherheit und Effizienz der Produktionsprozesse erhöhen.

Risikominimierung in der Produktion: Praktische Schritte zur Einhaltung der Gesetzgebung

Foto: Şahin Sezer Dinçer / Unsplash

REACH-Registrierung und -Zulassung: Vorgehensweise bei speziellen Schmierstoffen und Additiven

Für Hersteller und Distributoren von Industrieschmierstoffen ist es entscheidend, zwischen Substanzen zu unterscheiden, die der Registrierung gemäß der REACH-Verordnung unterliegen, und solchen, die unter Ausnahmen fallen. Schmierstoffe enthalten häufig Mischungen aus Grundölen, Additiven (z. B. Antioxidantien, Antischaummittel) und funktionellen Zusätzen, wobei jede Komponente einen unterschiedlichen Registrierungsstatus aufweisen kann. Wenn eine Substanz nicht für den vorgesehenen Anwendungsbereich registriert wurde, darf sie nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Hersteller müssen überprüfen, ob ihre Lieferanten die REACH-Pflichten erfüllt haben, insbesondere bei Substanzen, die in Mengen von über einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Bei speziellen Additiven wie Hochtemperaturstabilisatoren oder biologisch abbaubaren Zusätzen ist zu prüfen, ob sie nicht auf der Liste der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV REACH) aufgeführt sind. Diese Stoffe dürfen nur mit einer gültigen Genehmigung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verwendet werden.

In der Praxis bedeutet dies, dass Schmierstoffhersteller eine detaillierte Dokumentation über die Zusammensetzung ihrer Produkte führen und regelmäßig die Informationen zum Registrierungsstatus der einzelnen Komponenten aktualisieren müssen. Es wird empfohlen, mit Lieferanten zusammenzuarbeiten, die transparente Unterlagen bereitstellen, einschließlich Registrierungsbestätigungen und Expositionsszenarien (ES). Bei Gemischen ist es wichtig zu überwachen, ob eine der Substanzen zu den sogenannten SVHC (besonders besorgniserregende Stoffe) gehört, die in Sicherheitsdatenblättern deklariert werden müssen und möglicherweise ersetzt werden müssen. Für komplexe Formulierungen ist es ratsam, Softwaretools für das Chemikalienmanagement zu nutzen, die automatisch die REACH-Konformität überprüfen und auf mögliche Unstimmigkeiten hinweisen.

CLP und Industrieschmierstoffe: Spezifische Herausforderungen bei Kennzeichnung und Verpackung

Die Klassifizierung von Industrieschmierstoffen gemäß der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) erfordert eine sorgfältige Bewertung der physikalisch-chemischen Eigenschaften, Toxizität und Ökotoxizität der einzelnen Komponenten. Schmierstoffe enthalten häufig Mischungen von Substanzen mit unterschiedlichen Gefährlichkeitsgraden, was die Bestimmung der endgültigen Klassifizierung des Produkts erschwert. Beispielsweise können einige Additive als hautreizend oder gewässergefährdend eingestuft werden, während Grundöle relativ inert sein können. Hersteller müssen eine umfassende Bewertung nach den CLP-Kriterien durchführen, einschließlich der Berücksichtigung synergistischer Effekte zwischen den Komponenten. Die resultierende Klassifizierung bestimmt dann die verpflichtende Kennzeichnung auf der Verpackung, wie Warnsymbole (Piktogramme), Signalwörter („Gefahr“ oder „Achtung“) und standardisierte Gefahrenhinweise (H-Sätze) sowie Sicherheitshinweise (P-Sätze).

Die Verpackung von Industrieschmierstoffen muss spezifische CLP-Anforderungen erfüllen, einschließlich der Materialbeständigkeit gegenüber dem Inhalt und der klaren Lesbarkeit der Kennzeichnung. Bei großen Verpackungen (z. B. Fässer, IBC-Container) muss sichergestellt werden, dass die Kennzeichnung von allen Seiten sichtbar ist und den Lager- und Transportbedingungen standhält. Bei Schmierstoffen, die in kleineren Mengen geliefert werden (z. B. Dosen, Flaschen), ist es wichtig, dass das Etikett alle Pflichtangaben in der Sprache des Ziellandes enthält. Im internationalen Handel müssen auch die Anforderungen der Zielmärkte außerhalb der EU berücksichtigt werden, die unterschiedliche Klassifizierungssysteme haben können (z. B. GHS in den USA oder China). Es wird empfohlen, die Kennzeichnung regelmäßig gemäß den CLP-Novellen zu aktualisieren, die die Klassifizierungskriterien ändern oder neue Warnsymbole einführen können.

SDB und Industrieschmierstoffe: Wie Sicherheitsdatenblätter korrekt erstellt und aktualisiert werden

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist für Industrieschmierstoffe ein Schlüsseldokument, das genaue und aktuelle Informationen über die Zusammensetzung, Gefährlichkeit und sichere Handhabung des Produkts enthalten muss. Gemäß der REACH-Verordnung muss das SDB in einem standardisierten Format mit 16 Pflichtabschnitten erstellt werden, einschließlich der Identifizierung des Stoffes/Gemisches, der Zusammensetzung, der CLP-Klassifizierung, der Anweisungen für Erste Hilfe und der Maßnahmen zur Brandbekämpfung. Bei Schmierstoffen ist besonders Abschnitt 3 (Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen) wichtig, in dem alle Stoffe, die zur Gefährlichkeit des Gemisches beitragen, einschließlich ihrer Konzentrationsbereiche, aufgeführt werden müssen. Enthält das Schmiermittel SVHC-Stoffe in einer Konzentration über 0,1 %, muss diese Information explizit im SDB angegeben und gleichzeitig den Kunden in der Lieferkette übermittelt werden.

Die Aktualisierung des SDB ist immer dann Pflicht, wenn neue Informationen über die Gefährlichkeit des Produkts oder seiner Bestandteile vorliegen oder wenn sich die Gesetzgebung ändert. Hersteller von Schmierstoffen sollten ein System für regelmäßige Überprüfungen des SDB einführen, idealerweise im Abstand von 1–2 Jahren, auch wenn sich die Zusammensetzung nicht geändert hat. Wichtig ist auch, die Aktualisierungen der ECHA-Datenbanken zu verfolgen, in denen neue Klassifizierungen von Stoffen oder Änderungen des Registrierungsstatus veröffentlicht werden. Für Kunden ist das SDB oft die einzige Informationsquelle über die Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung des Schmierstoffs, daher muss es klar strukturiert und auch für Nicht-Chemiker verständlich sein. Es wird empfohlen, das SDB um praktische Anweisungen für spezifische Anwendungen zu ergänzen, z. B. empfohlene Schutzausrüstung bei der Handhabung oder Verfahren zur Abfallentsorgung.

Haben Sie Unsicherheiten bezüglich der Gesetzgebung?

Zu jedem Schmiermittel oder Industrieöl liefern wir vollständige Sicherheitsdatenblätter (SDS) und technische Dokumentation gemäß REACH und CLP. Unsere Experten beraten Sie bei der Auswahl geeigneter Produkte und helfen Ihnen, die volle Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung sicherzustellen. Kontaktieren Sie uns – oder sehen Sie sich direkt unseren Katalog mit über 1 300 Produkten an.

Anfragekorb

0 Produkte

Der Korb ist leer

Fügen Sie Produkte aus dem Katalog hinzu

Favoriten

0 Produkte

Noch keine Favoriten

Klicken Sie auf das Herz-Symbol bei einem Produkt, um es hier zu speichern